... zu Abstinenz, Kosten und den verschiedenen Formen einer MPU
Die Frage lässt sich pauschal nicht zu 100 % mit ja oder nein beantworten. Grundlegend ist erst einmal wichtig zu verstehen, dass es nach den Begutachtungskriterien für Fahreignung klare Regeln gibt (s. https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-BLL/BLL_node.html).
D. h. bei Alkohol und Drogen ist in der Regel eine Abstinenzzeit notwendig, da Sie hier in eine entsprechende Kategorie eingestuft werden. Nichtsdestotrotz kann es in wenigen Einzelfällen bei Alkohol auch ohne Abstinenzzeit möglich sein die MPU zu bestehen.
Gerne sehe ich mir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre individuelle Situation an und gebe Ihnen diesbezüglich eine individuelle Einschätzung.
Das stimmt, oft hört man von anderen Anbietern Versprechen wie: "Ach, Sie können es ruhig ohne eine Abstinenz versuchen!“
Leider ist dies in der Praxis nur selten auch so der Fall! Denn ohne ausreichende Nachweise ist es nicht möglich eine positive Begutachtung zu erreichen, man kann diese im Nachhinein nämlich nicht mehr erbringen.
Um unnötige Kosten zu vermeiden ist es daher wichtig, sich mit den Begutachtungskriterien auszukennen, denn diese müssen auch von den Gutachtern selbst eingehalten werden.
Das ist ganz individuell von Ihrem Fall abhängig. Es kann von 6 Monaten bis 12 Monaten Abstinenznachweis bis zu 15 Monaten (seit der Änderung der Begutachtungsleitlinien im Juli 2022) in schweren Fällen des Missbrauchs reichen.
Ob Sie letztendlich überhaupt eine Abstinenz nachweisen müssen - und wenn ja wie lange - finden wir gemeinsam in unserem kostenlosen Erstgespräch heraus.
Sie können Ihre Abstinenz ganz einfach über eine Haaranalyse rückwirkend - oder mit einer Urinproben in einem meiner Partnerlaboren nachweisen.
Es besteht zudem auch die Möglichkeit - wenn von Ihnen gewünscht - mit Ihren Leberwerten in die Prüfung zu gehen.
Gerne finden wir gemeinsam das Labor, das zu Ihnen passt. Von kostengünstig bis leicht zu erreichen, wir finden das Richtige für Sie.
Grundsätzlich ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Prüfungskosten: 600 - 1200 € (dies ist abhängig von Ihrer Fragestellung und / oder ob Sie eine Mehrfachfragestellung haben (z.B. Drogen und Alkohol oder Alkohol und Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Abstinenznachweis: 90 - 300 €
Gebühr des Straßenverkehrsamts: 70 - 120 €
Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine MPU Vorbereitung mit uns durchzuführen, haben Sie den Vorteil diese Kosten durch unser Partnernetzwerk aus Laboren und Begutachtungsstellen zu mindern.
Unsere MPU Vorbereitung ist kostentechnisch auf Sie angepasst und wird bei unserem kostenlosen Erstgespräch individuell mit Ihnen besprochen. Zudem bieten wir Ihnen gerne auch eine Ratenzahlung oder Teilzahlung an.
THC, Amphetamin, Benzodiazepine (Medikamente), Kokain, MDMA ....
Für jeden dieser Fälle gibt es verschiedene Vorgaben der Begutachtungskriterien.
Bei einer Drogenkontrolle der Polizei werden 2 Werte gemessen, deswegen sind die Dokumente der Polizei für unser erstes Gespräch wichtig. Bei diesen Werten misst man einmal den aktiven Wert und einmal den passiven (Langzeit-) Wert. Dieser Langzeitwert zeigt auf, wie regelmäßig THC konsumiert wurde.
Bei Amphetaminen, MDMA oder Kokain wird eine Abstinenz unter 12 Monaten für eine positive MPU nicht reichen.
Sie haben bereits aufgehört zu konsumieren? Für diese Fälle gibt es die Möglichkeit rückwirkende Nachweise zu erbringen. Gerne berate ich Sie in jedem Drogen- oder Medikamentenfall bei einem kostenlosen Erstgespräch.
Im Falle einer Alkoholfragestellung wird unterteilt. Eine mehrfache Auffälligkeit, also eine Kontrolle mit mehreren Kontrollen unter 1,6 Promille.
Oder eine einzelne Fahrt über 1,6 Promille. Dabei kommt es auch nicht auf das Fahrzeug an - eine Fahrt mit einem E-Roller oder dem Fahrrad zählt in diesem Fall auch zur Teilnahme im Straßenverkehr.
Nicht immer müssen Betäubungsmittel konsumiert werden, um eine MPU Anordnung zu bekommen. Ein häufiger Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung treibt das Flensburger Punktesystem in die gefährliche Zone. Ab 4 Punkten erhalten Sie meistens ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, ein Abbauseminar zu besuchen. Ab 8 Punkten müssen Sie eine MPU absolvieren.
Straftaten die das Straßenverkehrsamt zweifeln lassen, ob Sie in der Lage sind am Straßenverkehr teilzunehmen und sich dort an Regeln zu halten, kommen auch vor. Gerne berate ich Sie auch zu diesen Fällen.
Kaum zu glauben aber ja, das ist leider richtig. Wenn es mal eine Auffälligkeit mit Betäubungsmitteln oder eine Alkoholauffälligkeit gab, die über 1,6 Promille lag – auch wenn diese nicht im Straßenverkehr war - wird diese meistens trotzdem an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. In diesen Fällen muss dann vor der Führerscheinprüfung eine MPU absolviert werden. Dennoch können Sie im Vorfeld bereits beginnen, die Theoriestunden der Fahrschule wahrzunehmen.
Ja, auch dies liegt im Ermessen des Straßenverkehrsamts, in solchen Fällen eine MPU anzuordnen.
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